Vergleich
DFK Firmenpartnerschaft vs. betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Betriebliche Altersvorsorge ist gesetzlich verankert, aber komplex und mit gesperrtem Kapital verbunden. Die Firmenpartnerschaft gibt Mitarbeitenden echten Sachwert. Ein ehrlicher Vergleich.
Direktvergleich
Kriterium für Kriterium
| Kriterium | DFK Firmenpartnerschaft | Betriebliche Altersvorsorge (bAV) |
|---|---|---|
| Kosten für das Unternehmen | 0 Euro fix | Pflichtanteil 15 % auf Entgeltumwandlungen, plus Verwaltungskosten |
| Zugriff auf das Kapital | Immobilienvermögen direkt nach Kauf im Eigentum der Mitarbeitenden | Kapital gesperrt bis zum Rentenalter, kein vorzeitiger Zugriff |
| Transparenz | Klarer Sachwert: Immobilie mit bekanntem Kaufpreis | Komplex: Tarife, Abschlusskosten, Überschussbeteiligungen |
| Verwaltungsaufwand Arbeitgeber | Einmalige Einrichtung, danach kein Aufwand | Laufende Abrechnung, Entgeltumwandlungsbescheide, Versichererverwaltung |
| Bindungswirkung | Hoch, da direkter persönlicher Nutzen | Mittel, da Kapital erst im Alter verfügbar |
| Steuerliche Behandlung | Keine steuerlichen Sonderregelungen für das Unternehmen | Steuerlich begünstigt, aber mit Haftungsrisiken für den Arbeitgeber |
Stand: Juni 2026. Alle Angaben ohne Gewähr und projektabhängig. Keine Renditezusage. 10 Jahre gesicherter Mietvertrag mit Verlängerungsoption ab Wohnungsübergabe.
Einordnung
Was wirklich zählt
Die betriebliche Altersvorsorge hat einen entscheidenden Vorteil: Sie ist staatlich gefördert und steuerlich begünstigt. Für Mitarbeitende, die ihren Rentenbedarf aktiv ergänzen wollen, ist sie ein bewährtes Instrument.
Ihr größter Nachteil ist die fehlende Flexibilität. Das Kapital ist bis zum Rentenalter gebunden und kann nicht vorzeitig genutzt werden. Die Tarife sind komplex, die Abschlusskosten oft intransparent und die steuerliche Begünstigung kehrt sich bei der Auszahlung teilweise um.
Die Firmenpartnerschaft arbeitet nach einem anderen Prinzip. Der Mitarbeitende erwirbt eine konkrete Immobilie, die sofort in seinem Eigentum steht. Er kann sie vermieten, halten oder im Bedarfsfall veräußern. Der Sachwert ist transparent und direkt zugänglich.
Für das Unternehmen liegt der Unterschied im Aufwand. Die bAV erfordert laufende Entgeltumwandlungsvereinbarungen, Abrechnung und Versichererverwaltung. Die Firmenpartnerschaft ist nach der einmaligen Einrichtung wartungsfrei. Beide Modelle können nebeneinander bestehen, da sie unterschiedliche Zielgruppen unter den Mitarbeitenden ansprechen.
Häufige Fragen
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